02.11.2011 TKG ermöglicht faktisch eine Vorratsdatenspeicherung

02.11.2011: Vorratsdatenspeicherung im Schweinsgalopp beschlossen

Die in der letzten Woche durch den Bundestag gepeitschte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TLG) ermöglicht faktisch die Vorratsdatenspeicherung. Dies hat inzwischen auch die SPD Opposition erkannt. "Das ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die kalte Küche", sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann. "Ich weiß nicht, ob das allen so bewusst ist – insbesondere den Kollegen von der FDP."
Der 177 Seiten lange Gesetzentwurf wurde den Abgeordneten erst wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag zugeleitet. Der veränderte Entwurf stand letzten Dienstag um 20 Uhr erstmalig den Abgeordneten zur Verfügung, am MIttwoch um 10h wurde abgestimmt.
Die Speicherfrist von 3 Monaten im ursprünglichen Entwurf war einfach gestrichen worden. Nun können Verbindungsdaten (zu Abrechnungszwecken) dauerhaft gespeichert werden.
SPD und Grüne wollen sich beim Ältestenrat des Bundestages beschweren und die Abstimmung für nichtig erklären lassen.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKG #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-11-02 09:40:23
Aufrufe: 4073

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