09.11.2011 Sicherheitspolizeigesetz ohne Richtervorbehalt

09.11.2011: Österreichs Sicherheitspolizeigesetz (SPG) überarbeitet

In der Überarbeitung des SPG wird nun einiges präzisiert. Kontrolliert werden soll aber weiterhin nur durch den Rechtschutzbeauftragten, nicht durch einen Richter. Auch die umstrittene Handy-Ortung soll ohne richterliche Kontrolle erlaubt sein. Lediglich eine Löschfrist nach einem Jahr wurde eingeführt.

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Oesterreich #SPG #ZentraleDatenbanken #Grundrechte
Erstellt: 2011-11-09 07:23:08
Aufrufe: 3796

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