28.11.2011 Datenschutz und Sozialgeheimnis

28.11.2011: Vorsicht bei Erstattungsanträgen zur Entgeltfortzahlung

Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2) können nur noch maschinell an die Krankenkassen übermittelt werden.

Aus Unachtsamkeit kann man hier leicht Fehler bei den sensiblen Daten machen. Insbesondere das Freitextfeld VERWENDUNGSZWECK birgt Gefahren. Hier sollte möglichst nichts und auf jeden Fall keine datenschutzrelevanten Daten eingetragen werden. Es wird später in die Auszahlungsmaske des Kontoauszug übernommen, erscheint dort wieder unter VERWENDUNGSZWECK und kann dann von Unbefugten gelesen werden.

Mehr dazu bei http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1322241989.98&d_start:int=1&topic=Recht&topicView=Recht&topic=Recht&topicView=Recht

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #ZentraleDatenbanken #Anonymisierung #Privatsphaere
Erstellt: 2011-11-28 08:25:20
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