26.12.2011 Neues Gesetz wird rückwirkend angewendet

26.12.2011: Schweiz erlaubt Rasterfahndung in der Mobilkommunikation

Ab dem 1.1.2012 gilt in der Schweiz die VÜPF. Danach können mitttels Handydaten die Standorte von Personen ausgewertet werden. Das Bundesgericht hat nun in einem Urteil vom 3. November auch rückwirkende Antennensuchläufe bewilligt, die Kantonsgerichte vorher nach alter Rechtslage abgelehnt hatten.

Mehr dazu bei http://www.digitale-gesellschaft.ch/2011/12/25/bundesgericht-erlaubt-rasterfahndung-in-der-mobilkommunikation/

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1KV
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2590-20111226-neues-gesetz-wird-rueckwirkend-angewendet.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2590-20111226-neues-gesetz-wird-rueckwirkend-angewendet.htm
Tags: #Ueberwachung #Schweiz #Handy #Geodaten #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-12-26 08:39:13
Aufrufe: 1986

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap