27.03.2012 EU gegen TOR

EU-Kommission lässt anonyme Nutzer wieder auf ihre Website

Auf Beschwerde des deutschen Juristen Patrick Breyer hin hat die EU-Kommission eine Blockade ihrer Website für Nutzer von Virtual Private Networks (VPNs) wieder aufgehoben. Er hatte argumentiert, dass die Sperre das Recht der Bürger, sich anonym Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen, verletzt. Die EU hatte die Server des Tor-Netzwerks sowie weitere Anonymisierungsdienste blockiert um "Cyberangriffen vorzubeugen".

Anonymisierungsdienste sind jedoch in vielen Ländern für die Gewährleistung der Presse- und Meinungsfreiheit unerlässlich. Insbesondere in Ländern, die durch Zensur, Internetfilter und Vorratsdatenspeicherung die Internetnutzung überwachen, sind diese Dienste für Bürgerrechtler und Journalisten unverzichtbar.  Uns wird ständig erzählt was für eine positive Rolle von Anonymisierungsdienste für Demokratie- und Bürgerrechtsbewegungen in anderen Ländern eingeräumt wird, andererseits wird ein anonymer Zugriff auf Seiten der EU-Behörden verhindert. Vor dem Hintergrund der weiter bestehenden EU-Forderung nach einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung ist ein anonymer Zugang von großer Bedeutung.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-laesst-anonyme-Nutzer-wieder-auf-ihre-Website-1480244.html
und http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-commission-gives-up-blocking-tor-and-vpn-services/

Anmerkung: Nach deutschem Recht ist ein anonymer Zugang zu Webinhalten bereitzustellen: §13 Abs. 6 Telemediengesetz,  §13 Pflichten des Diensteanbieters
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

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Tags: #Internetsperren #EU #MDG #Netzneutralitaet #Anonymisierung #Informationsfreiheit
Erstellt: 2012-03-27 07:01:03
Aufrufe: 1901

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