28.05.2012 Druck aus Brüssel leider erfolgreich

Rumänisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Mit einer Begrenzung der Speicherfrist von 12 auf sechs Monate wurde in Rumänien die Vorratsdatenspeicherung auf Druck durch die EU Kommission erneut eingeführt. Kriminalpolizei und andere Ermittlungsbehörden bekommen nun die Telekommunikationsdaten nur nach Genehmigung durch einen zuständigen Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Verfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in Rumänien vor einiger Zeit als verfassungswidrig verurteilt.

Mehr dazu bei http://www.punkto.ro/articles/Rumaenisches_Parlament_verabschiedet_Gesetz_zur_Vorratsdatenspeicherung-4162.html

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Rumaenien
Erstellt: 2012-05-28 08:20:19
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