01.06.2012 Gutachten von Kommissarin fehlinterpretiert

EU-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung: Thema verfehlt

Im Blog des AK Vorrat schreibt Patrick Breyer:

"Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten ihres Juristischen Dienstes behauptet die EU-Innenkommissarin Malmström, es sei rechtlich unmöglich, den EU-Mitgliedsstaaten das "Ob" einer flächendeckenden Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten künftig freizustellen. Doch in dem Rechtsgutachten steht etwas anderes. ...

Die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung freizustellen, steht nicht zur Debatte. Es geht um etwas anderes: Die Zivilgesellschaft fordert ein EU-weites Verbot von Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Option geht das Rechtsgutachten nicht ein. ...

Anders als der Juristische Dienst andeutet ist es der EU übrigens nicht möglich, eine Vorratsdatenspeicherung auf der Grundlage von Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV zu erzwingen, weil Vorratsdatenspeicherung die nationale Strafverfolgung erleichtern soll und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit nicht betrifft (Details hier). "

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/585/55/lang,de/

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #EU #Gutachten #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-06-01 08:42:00
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