01.07.2012 Haftungsprivileg für (offene) W-LANs?

Nutzer haftet für unverschlüsselte W-LANs


Ein fragwürdiges Urteil des BGH hatte vor einiger Zeit faktisch eine Rechtspflicht zur Verschlüsselung von W-LAN-Routern konstituiert. Es gibt nun einen Vorschlag zur Änderung des TMG, der auch von den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, der versucht über den Bundesrat die Störerhaftung von W-LAN-Betreibern einzuschränken wollen.
Die “Digitale Gesellschaft” hat nun einen ausformulierten Gesetzesvorschlag vorgestellt, der folgende Ergänzung von § 8 TMG vorsieht:

(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).

(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.

Allerdings hilft dieser Text nur denjenigen, die ihr Internet bewusst anderen öffnen, alle diejenigen, die aus Versehen eine Verschlüsselung vergessen sind weiter vom BGH Urteil betroffen.

Mehr dazu bei http://www.internet-law.de/2012/06/haftungsprivileg-fur-offene-w-lans.html


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Kommentar: RE: 20070103 63-jähriger wollte für Erotikseiten nicht zahlen

Nun soll die unsägliche "Störerhaftung" auch noch verschärft, anstatt abgeschafft werden. In Formulierungen bei der Vorstellung der „Digitalen Agenda“ geht es offenbar darum, eine anonyme Nutzung des Internets möglichst zu verhindern. Dabei haben wir ein Deutschland ein Grundrecht auf anonyme Nutzung! (s. https://netzpolitik.org/2014/stoererhaftung-datenverkehr-nur-mit-nummernschild/ )

Jochen, 26.10.2014 9:45


 


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Tags: #Haftungsprivileg #W-LAN #Internetsperren #Verschluesselung #Informationsfreiheit
Erstellt: 2012-07-01 10:45:27
Aufrufe: 1718

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