02.07.2012 Mobilfunkanbieter protokollieren immer noch rechtswidrig

Mobilfunkanbieter speichern illegal unsere Bewegungen

18.06.2012 AK Vorrat:
Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergibt sich, dass deutsche Mobilfunkanbieter rechtswidrig protokollieren, an welchem Ort (Funkzelle) wir unser Handy oder Smartphone genutzt haben. Vodafone speichert dies bis zu 210 Tage lang (The Phonehouse Telecom: 120 Tage, Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage, EWETEL: keine Speicherung). Auf Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte die Deutsche Telekom diese Praxis mit dem Argument, sie verwende die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen. Die Bundesnetzagentur schrieb der Telekom nun aber, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei „nur [...] bei standortabhängigem Tarif zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche hat diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man simst (ausgehende Verbindungen), wird selbst bei Nutzung eines Pauschaltarifs („Flatrate“) bis zu 210 Tage lang gespeichert (Vodafone: bis 210 Tage, EWETEL: 180 Tage, The Phonehouse Telecom: 120, Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage). Auch vor Anrufen zu kostenfreien Rufnummern machen die Anbieter nicht halt. Selbst die von der Telekom angebotene „sofortige Löschung“ der Verbindungsdaten erfolgt in Wahrheit erst nach 3-7 Tagen.

Die Bundesnetzagentur beanstandete gegenüber dem Anbieter M-Net inzwischen die „Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb Ihres Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist.“ Auch bei netzinternen „abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen“ seien „Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert ist, kann seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen.[5]

Weitere Informationen: Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011 (pdf)

Anmerkungen: In diesem Dokument sind die Angaben zu Telefonica/o2 nicht enthalten, weil dieses Unternehmen der Weitergabe der Speicherfristen als "Geschäftsgeheimnis" widersprochen hat. Ob eine Weitergabe trotz des Widerspruchs erfolgen kann, wird zurzeit geklärt.

Nachweise/Links:
[1] Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BNetzA_Speicherdauer.pdf>
[2] Anzeige des AK Vorrat:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/499/79/lang,de/>
[3] Stellungnahme der Bundesnetzagentur:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BNetzA_Speicherdauer.pdf#page=20>
[4] Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer>
[5] Klagen gegen Datenspeicherung:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/551/79/lang,de/>

Mehr dazu in der Pressemitteilung des AK Vorrat vom 18.06.2012 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/690/79/lang,de/

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Tags: #Mobilfunk #Handy #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienst
Erstellt: 2012-07-02 10:48:30
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