31.05.2009 BKA: Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung

BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung

Die vom BKA-Referat KI 15 verfasste Studie "Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden" (AGNES) ist im Rahmen des sogenannten Retasast-Programms entstanden und analysiert die Online-Durchsuchungen, Skype-Abhörmaßnahmen und die Chat-Teilnahme von Kriminalbeamten in den Jahren 2006 bis 2008 analysiert.

Der 160 Seiten starke AGNES-Bericht untersuchte auf der Basis konkreter polizeilicher Ermittlungen der Jahre 2006 bis 2008 drei Bereiche:

1. Die akustische Wohnraumüberwachung

2. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a

3. Die kurzfristige Online-Durchsuchung beziehungsweise langfristige Online-Überwachung, definiert als Technik, "ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme" einzugreifen.

 In Bezug auf die seinerzeit verbotene, inzwischen durch das verabschiedete BKA-Gesetz mögliche Online-Durchsuchung beziehungsweise Online-Überwachung kommt die Studie zu dem "Wunsch", dass durch die "stetig zunehmende Kryptierung" die versteckte Technik im engen rechtsstaatlichen Rahmen zugelassen werden müsse.

In der Auswertung der Einzelfälle beschäftigt sich die Studie vor allem mit Mailbox-Fächern als zwischengespeicherte Kommunikation. Danach gelang es den Ermittlern, in 8 von 13 Fällen, Einsicht in teils verschlüsselt gespeicherte Kommunikation zu bekommen, wobei man entweder zunächst über eine TKÜ die Passwörter ermittelte

Während normale VoIP-Gespräche den Ermittlern keine Probleme bereiteten (Ausleitung durch Provider), scheiterten sie beim Einsatz der Verschlüsselung, bei der Passwörter benötigt werden. "Dies kann durch die Installation einer speziellen Software ähnlich der Online-Durchsuchungs-Software ermöglicht werden".

Der vollständige Texte bei http://www.heise.de/newsticker/BKA-Studie-zu-Online-Durchsuchung-und-Skype-Ausleitung--/meldung/139631

 


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Tags: #BKA #OnlineDurchsuchung
Erstellt: 2009-06-01 08:28:36
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