04.09.2012 ICANN als Erfüllungsgehilfe der Staaten?

Vorratsdatenspeicherung durch Domain-Name-Registrare?

Die Internet-Namens-Registrierungsstelle ICANN hat in dem Regelungsentwurf „Data Retention Specification“, der später Bestandteil des „Registration Accreditation Agreement“ (RAA) werden soll Rechte und Pflichten der Domainregistrare erweitert.

Diese sollen künftig nach dieser „Data Retention Specification“, vorbehaltlich der Grenzen des Erlaubten im jeweiligen Land für alle Domaininhaber umfangreiche Daten speichern: vollständige Angaben zu Name und Adresse, E-Mail- und Telefonkontakt über den Anmelder, den administrativen und technischen Ansprechpartner, sowie deren Adressen, Ziel - und Quelladressen sämtlicher Kommunikationsvorgänge zwischen Anmelder und Domainregistrar mit Angaben zu Datum, Zeit und Zeitzone der Kommunikation.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #ICANN #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-09-04 09:26:00
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