25.09.2012 Einmal Widerspruch reicht nicht

Post gibt Daten weiter - trotz Widerspruch

Beim Nachsendeservice der Deutschen Post muss, wer umzieht und diese Service nutze möchte, bestätigen ob die Post die neue Adresse zur Adressaktualisierung an andere Unternehmen weitergeben darf. Trotz Widerspruch einer Datenweitergabe  gilt das nicht für das „Premiumadress-Verfahren für Versender von Pressepost“, wie man aus einem Infoschreiben nach Widerspruch erfährt (wenn man es genau durchliest). Dann hat man zehn Werktage Zeit, gegen diese Praxis erneut Widerspruch einzulegen.

Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/datenschutz/nachsendeservice-deutsche-post-post-gibt-daten-weiter---trotz-widerspruch,1472644,17899734.html

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Tags: #Datenschutz #Post #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2012-09-25 07:10:49
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