29.10.2012 Mit Vorratsdatenspeicherung gegen Schulerschleicher

 Irrtümliche Festnahmen und fehleranfällige Telekommunikationsdaten

Was macht der Staat mit Daten aus der Vorratsdatenspeicherung (VDS)? Ein Bericht des britischen Telekommunikationsüberwachungsbeauftragten für das Jahr 2011 zeigt, wie fehleranfällig Telekommunikationsdaten sind, welche existenziellen Folgen dies für die Betroffenen haben kann.

494.078 Anfragen nach Telekommunikationsdaten durch britische Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gab es im Jahr 2011 aber in

In vielen Fällen wurden also völlig Unbeteiligte und in jedem Fall Unschuldige in Verfahren hinein gezogen mit allen widrigen Umständen in Familien und bei der Arbeitstätte. In einem Fall wurden sogar Kommunikationsdaten angefordert, um einem Schüler nachzuweisen, dass er nicht im Schulbezirk wohnhaft sei und die Schule daher nicht besuchen dürfe. Da “Schulerschleichung” keine Straftat ist, war dies rechtswidrig.

Mehr dazu im Artikel von Patrick Breyer bei  http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2012/10/27/irrtumliche-festnahmen-fehleranfallige-telekommunikationsdaten/

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Kommentar: RE: 20121029 Mit Vorratsdatenspeicherung gegen Schulerschleicher

Das sind nach Adam Riese ja mehr als 1 Promille Fehlerquote. Wie kann ein solches Verfahren zugelassen werden?

Man stelle sich vor, im Straßenverkehr würde jedem 1000. Auto grün statt rot an der Ampel angezeigt.

Schrecklich auch die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Wie soll ich beweisen, dass ich eine IP nicht gehabt habe?

Sally, Mon, 29 Oct 2012 21:17:21 +0200


 


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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #GB #Ueberwachung #GRossbritannien #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-10-29 08:00:25
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