22.02.2013 Datenweitergabe nur mit Zustimmung

Bund und Länder einigen sich auf neues Meldegesetz

Meldeämter sollen Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen , wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen.Darauf haben sich Bundesrat und Regierung geeinigt, nachdem der Bundesrat das "57-Sekunden-Gesetz" vom Frühsommer gestoppt hatte. In der damaligen Fassung stand, dass die Meldeämter die Daten unbesehen an die Werbewirtschaft verkaufen dürften.

Mehr dazu bei http://www.n-tv.de/ticker/Kompromiss-zum-Meldegesetz-steht-article10163456.html
und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-bund-und-laender-einigen-sich-auf-neues-meldegesetz-a-884830.html

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Buergerportal #Meldegesetz #Scoring #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-02-22 07:24:31
Aufrufe: 2016

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