14.04.2013 Gesetzentwurf zu Übersichtsaufnahmen bleibt versammlungsfeindlich

Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit

Presseerklärung vom 14. April 2013

Gesetzentwurf zu Übersichtsaufnahmen bleibt versammlungsfeindlich

Update 21.4.14: Das Urteil des Landesverfassungsgerichts gibt dem Berliner Senat leider recht, siehe http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4265-20140421-uebersichtsaufnahmen-in-berlin-zulaessig


Das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt das Gesetz zur Ermöglichung von sogenannten Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen auch mit den von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen ab.

Der am Freitag (12.4.2013) dem Innenausschuss vorgelegte Änderungsantrag von SPD und CDU beinhaltet lediglich kosmetische Änderungen und soll bereits am kommenden Montag dort beschlossen werden; eine gründliche und sachliche Analyse wird so abgeschnitten.

An der Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die anlasslose Kameraüberwachung ändert sich auch durch den geänderten Gesetzesvorschlag nichts. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass jede Demonstration allein deshalb gefilmt werden darf, weil sich an ihr eine Vielzahl von Menschen beteiligt. Dies stellt das Grundrecht gleichsam auf den Kopf, wenn gerade eine hohe Mobilisierung zur Begründung einer anlasslosen Videoüberwachung dienen soll.
Die Festlegung auf eine offene Durchführung der Videoüberwachung geht an den Realitäten vorbei, weil zum Beispiel Videokameras auf Hausdächern, im Hubschrauber oder bei Verwendung von Drohnen nicht erkennbar sind.

Die in dem Änderungsantrag vorgesehene Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Kameraeinsatzes an die Versammlungsleitung bleibt weit hinter dem zurück, was die Rechtsprechung bei anderen Maßnahmen der Videoüberwachung fordert. Danach muss jedem von einer Videoüberwachung Betroffenen mitgeteilt werden, dass gefilmt wird.

Im Bereich der Versammlungsfreiheit ist diese Maßnahme indes grundsätzlich ein massiver Eingriff in dieses grundrechtlich geschützte Recht, das nicht durch eine bloße Mitteilung an den Versammlungsleiter ausgehebelt werden kann, zumal dieser nicht als „verlängerter Arm der Polizei“ deren Maßnahmen an die Versammlungsleiter kommunizieren muss. Hinzu kommt, dass nicht wenige Versammlungen keinen Versammlungsleiter haben.

Das vorgeschlagene Verbot, die Bilder zur Identifikation von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu nutzen, ist wirkungslos. Es kann weder kontrolliert werden noch ist es technisch umsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht und das Verwaltungsgericht Berlin haben festgestellt, dass beim heutigen Stand der Technik eine Individualisierung stets möglich ist. Bereits der Begriff der Übersichtsaufnahme ist daher irreführend. Aus diesem Grund wurde der Begriff „Übersichtsaufnahme“ am letzten Freitag (12.4.) mit dem Big Brother Award in der Kategorie „Neusprech“ ausgezeichnet.

Der Einschüchterungseffekt durch die Präsenz von Kameras bleibt in jedem Falle erhalten. Das Gesetz ist deshalb auch mit den Änderungen im Ergebnis ein Versammlungsverhinderungsgesetz, das den hohen Rang der durch Art. 8 GG geschützten Versammlungsfreiheit in verfassungsrechtlich nicht akzeptabler Weise verkennt.

Für Nachfragen: Anja Heinrich (Humanistische Union): 030 / 204 2504

Dokumente: Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen
http://berliner-versammlungsfreiheit.de/materialien/


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Tags: #Aktivitaet #Berlin #Buendnis #Versammlungsfreiheit #Uebersichtsaufnahmen #Gesetz #Videoueberwachung #Grundrechte #Versammlungsrecht
Erstellt: 2013-04-14 08:15:11
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