24.04.2013 Funkzellenabfrage rechtswidrig

Landgericht erklärt Funkzellenabfrage auf Demo für rechtswidrig

Die Polizei hat die Funkzellenabfrage der Demonstration vom 19. Februar 2011 in Dresden rechtswidrig durchgeführt. Bei der Demo hatte die Polizei mehr als eine Million Datensätze und von mehr als 54.000 Mobilfunknutzern (andere Quellen sprechen von 320.000) die sogenannten Stammdaten bekommen.

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Tags: #Ueberwachung #Handy #Polizei #Geheimdienste #Video #Lauschangriff #ZentraleDatenbanken #Grundrechte
Erstellt: 2013-04-24 06:24:05
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