26.06.2009 Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung

26.06.2009:  Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung

Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer "nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung" durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.

Die vom Gesetz erfassten "Verkehrsdaten", die darüber Aufschluss geben, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert hat, würden durch Trends in der Telekommunikation "plötzlich" zu Inhaltsdaten, die eigentlich nicht gespeichert werden dürfen.

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine eigene Klage in Karlsruhe eingereicht hat, sieht derweil das Bundesverfassungsgericht auch nach der Bestätigung der formalen Grundlage der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Einschreiten veranlasst. Die Luxemburger Richter wollten "die eigentliche gestellte Verfassungsfrage sehenden Auges nicht behandeln", schreibt (PDF-Datei) der Altliberale. Von einem gleichwertigen Grundrechtsschutz auf EU-Ebene könne keine Rede sein. 

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Gutachten #Verkehrsdaten #Inhaltsdaten #EuGH
Erstellt: 2009-06-27 07:34:09
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