24.06.2013 Daten zur Erfüllung der Aufgaben des VS erforderlich

Vorsicht beim Wandern in der Sächsischen Schweiz - hier testet die Polizei Drohnen

oder

... wenn "Datenauskunft zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden erforderlich"

Drohnen und Überwachung sind kein deutsche "Neuland". Mehrere Länderpolizeien setzen bereits Drohnen ein oder "üben" zumindest mit ihnen. So z.B. der Fancopter: Diese kleine Drohne ist für den Einsatz in Städten und kann sogar in Häuser fliegen und dort fotografieren und/oder filmen, auch wenn für den "Video und Lauschangriff" eigentlich enge rechtliche Grenzen bei Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger vom BVerfG vorgegeben wurden.

Mit der Erprobung der größeren Drohnen haben die Polizeien allerdings nicht die erhofften Erfolge. Probleme bei der Handhabung, wie Abstürze und Zusammenstöße waren die Folge bei der sächsischen Polizei. Wenn also bei einer Wanderung in der Sächsischen Schweiz plötzlich ein unbemanntes Flugobjekt vor einem nieder geht, dann ist klar, hier testet die Polizei Drohnen.

Auch für die Überwachung tut sich eingies: In Mecklenburg-Vorpommern haben CDU und SPD den Menschen ein verschärftes Polizei- und Sicherheitsgesetz beschert. Nun darf der VS zum "Schutz der Verfassung" künftig ohne richterliche Genehmigung auch Emails lesen, Passwörter ausspähen und Telefone abhören, natürlich ohne die Betroffenen anschließend zu informieren - keine Kontrolle nur Wildwuchs. Die einzige Bedingung für den geheimdienstlichen Zugriff ist, dass die "Datenauskunft zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden erforderlich" ist. Wenn's weiter nichts bedarf - schließlich wollen die doch auch was zu tun haben ...

Mehr dazu bei http://www.publikative.org/2013/06/23/alles-datenkraken-auser-mutti/

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Tags: #Ueberwachung #MV #BRD #VS #Verfassungsschutz #Drohnen #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-06-24 07:08:22
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