10.11.2013 Zivilpolizisten müssen sich zu erkennen geben

Urteil zum Versammlungsrecht ist ein Sieg für die Grundrechte

Nach einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts zur heimlichen Überwachung von Versammlungen durch Zivilbeamte müssen sich Zivilbeamte bei Versammlungen, also etwa Demonstrationen, in Niedersachsen zukünftig bei der Versammlungsleitung persönlich zu erkennen geben.

So steht es auch unmissverständlich im Gesetz  vorsieht [1, 2, 3]: "Die Polizei kann bei Versammlungen unter freiem Himmel anwesend sein, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Anwesende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich der Leiterin oder dem Leiter zu erkennen zu geben."

Mehr dazu bei http://www.piraten-nds.de/2013/11/07/ueberwachung-urteil-zum-versammlungsrecht-ist-ein-sieg-fuer-die-grundrechte/

Anmerkung: Bei dem eindeutigen Gesetzestext wäre eine Entlassung oder andere Disziplinarstrafe für den Verantwortlichen das Mindeste. Hier wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missachtet.

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2aQ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3977-20131110-zivilpolizisten-muessen-sich-zu-erkennen-geben.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3977-20131110-zivilpolizisten-muessen-sich-zu-erkennen-geben.htm
Tags: #Menschenrechte #Zivilpolizisten #Niedersachsen #Urteil #Grundrechte #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Ueberwachung #Versammlungsrecht
Erstellt: 2013-11-10 09:19:14
Aufrufe: 2324

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap