24.03.2014 Regelmäßig Privatleben von Staatsdienern "prüfen"

Pauschale Überwachung von Staatsdienern in Ungarn verfassungswidrig

Das ungarische Verfassungsgericht hat, nachdem es kürzlich einen Passus des neuen BGB annullierte, der die "Kritik an Amtspersonen" einschränken sollte,nun auch die vorbeugende Bespitzelung von öffentlich Bediensteten, wie sie eine Gesetzesänderung im Nationalen Sicherheitsgesetz vom Mai 2013 vorsah, als verfassungswidrig eingestuft. Beide Klagen hatte der mittlerweile ausgetauschte Ombudsmann für Grundrechte, Máté Szabó, eingereicht. Wer wird sich künftig für die Verfassung stark machen?

Nach dem Gesetz sollten die Geheimdienste zu "geheimen Observationen" an "Personen in der öffentlichen Verwaltung mit Sicherheitseinstufung" ermächtigt werden. Sie sollten für bis zu zwei Mal 30 Tage im Jahr und zwar ohne, dass irgendwelche Anhaltspunkte für Fehlverhalten oder Sicherheitsrisiken vorliegen, beobachtet werden. Die Observationen sollten ausdrücklich auch den privaten Bereich betreffen.

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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Ungarn #Verfassungsgericht #Klage #Urteil #Beamte #Privatsphaere #Grundrechte #Rasterfahndung #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2014-03-24 07:15:00
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