23.07.2009 Behinderung des BND-Ausschusses grundgesetzwidrig Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Behinderung des BND-Ausschusses war grundgesetzwidrig - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
Behinderung des BND-Ausschusses war grundgesetzwidrig

Es ist ein weitreichender Erfolg für die Opposition im Bundestag: Die Bundesregierung hat mit ihren Beschränkungen des BND-Untersuchungsausschusses gegen das Grundgesetz verstoßen - das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe - Geklagt hatten FDP, Grüne und Linksfraktion - ihnen hat das Bundesverfassungsgericht überwiegend Recht gegeben: Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Weiterlesen bei Spiegel Online...


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/17T
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/442-20090723-behinderung-des-bnd-ausschusses-grundgesetzwidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/442-20090723-behinderung-des-bnd-ausschusses-grundgesetzwidrig.htm
Tags: #BND #Geheimdienst #Geheimdienste #Untersuchungsausschuss #G10-Kommission #Geheimdienstausschuss #Bundestag #Bundesregierung #Bundesverfasungsgericht
Erstellt: 2009-07-23 08:58:10
Aufrufe: 2621

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap