24.09.2014 Maulkorb für Bundesdatenschützer

Überwachung durch Geheimdienste: Regierung plant Maulkorb für Bundesdatenschützer im Spähskandal

Zu den Grundregeln der Demokratie gehört die Kontrolle der Exekutive. Das weiß vielleicht auch Frau Merkel. Trotzdem plant die Bundesregierung jetzt mit dem Gesetzentwurf zur “Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit”  die Freiheit des Beauftragten in einem wichtigen Punkt einzuschränken.

In Paragraf 23 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes soll künftig stehen: “Die oder der Bundesbeauftragte darf als Zeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn, die Aussage würde dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind, oder könnte Grundrechtsverletzungen zur Folge haben. Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen."

Wäre das bereits Gesetz, dann wäre eine Aussage von Peter Schaar auch im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Thema NSA und BND, wo er laut Beweisbeschluss Z-28 als Zeuge geladen ist, nicht mehr möglich.

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Tags: #Datenskandale #PeterSchaar #DSB #Aussageeinschraenkung #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-09-24 06:35:24
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