11.10.2014 EU-Datenschutzverordnung für Unternehmen - gegen Datenschutz

EU-Datenschutzverordnung: Minister stimmen für Unternehmen und gegen Datenschutz

Es war mal ein schöner Entwurf - so vor 4 Jahren. Jetzt machen sich die EU-Justiz- und Innenminister an ein weiteres Kapitel der EU-Datenschutzverordnung. Die bereits öffentlich verfügbaren Formulierungen zeigen, dass die Minister datenverarbeitende Unternehmen von ihren Schutzpflichten befreien wollen – auf Kosten des Datenschutzes.

Im anstehenden vierten Kapitel der Datenschutzverordnung wird festgelegt, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen Datenverarbeiter ergreifen müssen, um legal Daten verarbeiten zu dürfen – und das auch nachweisen zu können. Nun wollen die Minister die Entwürfe zur Datenschutzverordnung so ändern, dass Unternehmen technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen nur in einem Umfang ergreifen sollen, der der „Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken“ bei der Datenverarbeitung Rechnung trägt - ein Freibrief.

Ebenfalls wird an dem „Modell betrieblicher Datenschutzbeauftragte/r“, einem Kernpunkt und Aushängeschild der europäischen Datenschutzreform genagt, in dem formuliert werden soll, dass diese nur notwendig sind, wenn nationale gesetze dies verlangen.

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #EU #Datenschutzverordnung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Informationsfreiheit
Erstellt: 2014-10-11 07:30:08
Aufrufe: 1730

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