12.10.2014 Schüchtert der Bundestag Medien ein?

"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Art. 5 GG

Das Anfertigen von Notizen von öffentlichen Sitzungen des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestags sollte auch unter diesen Artikel fallen. Trotzdem hat der Journalist Andre Meister vom Blog Netzpolitik.org einen "persönlichen Aufpasser" von der Bundestagspolizei hinter sich zu sitzen. Auf Nachfrage gab der Polizist sogar zu, dass es explizit sein Job sei, Meister "im Auge behalten zu sollen". Auf Meisters Frage, ob der Polizist ihm auch folgen würde, wenn Meister seinen Sitzplatz auf der Tribüne ändern würde, war dessen Antwort demnach: "Ja." Meister sieht  dieses Verhalten als Versuch an ihn einzuschüchtern und seine Arbeit zu beeinträchtigen.

In der "Zeit" stellt Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht und Promotion zum Thema Verfassungsrecht dazu fest: "Es gibt keinen Grund, einem Medienvertreter über die Schulter zu gucken", sagt . "Das bewegt sich gefährlich in Richtung einer Vorabzensur, und die ist nach dem Grundgesetz ausdrücklich verboten. Der sogenannte Vorfeldbereich der Presseberichterstattung ist heilig, und der umfasst auf jeden Fall auch die Tastatur des Journalisten."

Interessant ist auch, dass bei der Ausschusssitzung am Donnerstag eine vom Ausschusssekretariat bestellte Mitarbeiterin vor der Tür des Saals stand und von allen Besuchern der Sitzung den Namen wissen und notieren wollte.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-10/bnd-nsa-ausschuss-netzpolitik-blog

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Kommentar: RE: 20141012 Schüchtert der Bundestag Medien ein?

Interessant war auch die BND-Ausschussitzung am Donnerstag selbst. Da wurde deutlich, wen der BND alles für speicher-wichtig, also verdächtig hält. Das ist schnell die ganze Bevölkerung. Der BND nutzt zur Analyse der Metadaten zwei Auswertungsprogramme namens VERAS und Mira4. Die untersuchen nicht nur, mit wem ein vielleicht Verdächtiger Kontakt hatte, sondern auch, mit wem die Kontaktpersonen des Verdächtigen Kontakt hatten und deren Kontaktpersonen und deren Kontaktpersonen.Da kommen bei einem Verdächtigen schnell 2,5 Mio. "Freunde" dazu. (s. http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-10/bundesnachrichtendienst-5-ebenen-ueberwachung )

Über die "Freizügigkeit" des BND bei der Interpretation des BDSG sagte die Datenschutzbeauftragte des BND über den Stützpunkt Bad Aibling, dass nicht alle Datenbanken des BND ordnungsgemäß genehmigt worden seien. (s http://www.fr-online.de/politik/datenschutz-bnd-datenschutzbeauftragte-sieht-abhoerstation-in-bad-aibling-kritisch,1472596,28694148.html )

Jochen, 12.10.2014 10:25


 


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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Bundestagsausschuss #Bundestagspolizei #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz)Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit
Erstellt: 2014-10-12 07:43:37
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