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Das Setzen sogenannter framender Links ist kein Urheberrechtsverstoß
Zu beachten ist jedoch immer die Einschränkung, dass eine "Zustimmung des Urhebers für die Veröffentlichung auf einer Videoplattform" vorliegt. Mehr dazu bei https://www.datenschutz-cert.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/284/artikel/eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ms Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4593-20141030-eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/4593-20141030-eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.htm Tags: #Urheberrecht #Urteil #EuGH #Videoeinbettung #framing #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Datenpannen #Datenskandale Erstellt: 2014-10-30 09:03:06 Aufrufe: 516 Kommentar abgeben |
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