15.04.2015 Rechtswidrige Speicherungen beim BKA

BKA-Datenbank: Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem „gravierender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“

"Das BKA räumte bereits während des Prüfgespräches ein, dass alle in dieser Betroffenenkategorie während des Kontrollbesuchs betrachteten Personendatensätze nicht hätten gespeichert werden dürfen und kündigte eine unverzügliche Prüfung aller gespeicherten Personen dieser Betroffenenkategorie an."

So steht es im Untersuchungsbericht des Dateschutzbeauftragten (BfDI), der die seit 2008 bei der Staatsschutzabteilung des BKA geführte Zentraldatei „PMK-links-Z“ untersucht hat. Der BfDI hat gravierende Mängel in der Zuordnung von Personen in der Datei „PMK-links-Z“  gefunden. Dort werden die Personen in unterschiedliche Betroffenenkategorien unterteilt, wie etwa „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“, „Sonstige Personen“ und „Prüffälle“. Teilweise seien sogar Personen gespeichert gewesen, die lediglich „im Zusammenhang mit Versammlungen“, also "Schaulustige," aufgefallen sind.

Die individuelle Speicherdauer wurde kaum genutzt sondern stets die maximale Dauer von 10 Jahren angekreuzt.

Gespeichert werden AnmelderInnen und TeilnehmerInnen gleichermaßen. Der BfDI sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, denn sofern die Versammlungsteilnahme nicht im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer polizeirechtlichen Gefahr gestanden hat, dürfe sie laut dem Kontrollbericht niemals erfasst werden. Dies wiege umso schwerer, wenn die Versammlungen störungsfrei verlaufen seien.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/

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Erstellt: 2015-04-15 07:30:47
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