04.12.2015 EU trickst bei Fluggastdatenspeicherung

Gegen die Vorratsspeicherung unserer Flugreisedaten

Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR=Passenger Name Records) ist nach den Worten von Berichterstatter Timothy Kirkhope (Rechtskonservative, ECR) auf dem Weg und soll noch in diesem Jahr vom EU-Parlament durchgewunken werden.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hatte bereit im Juli den Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs von und nach Europa gelegt. Zudem werden in der EU aktuell weitere neue Optionen für eine globale Überwachung aller Reisenden, also auch bei innereuropäischen Flügen (und Bahn-, Bus und Schiffsreisen) diskutiert.

Aktion Freiheit statt Angst hatte bereits beim letzten Anlauf der Überwachungsbefürworter in Europa auf den Unsinn dieser Praktiken hingewiesen:

Nach dem EuGH-Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung ist die Rechtmäßigkeit diese Speicherung der Reisedaten sehr fraglich. Dies umgeht die EU-Kommission, in dem sie die Speicherung als bereits durch die Reiseveranstalter gegeben annimmt und nur noch die Weitergabe und Auswertung durch alle europäischen Polizeibehörden regeln will. Das Abzapfen und Sammeln der Daten wird daher als gegebene Tatsache angesehen, die keiner näheren Erläuterung bedarf, um jede Diskussion über das EuGH-Urteil zu vermeiden.

Nach dem geleakten derzeitigem Stand soll ein "Datenschutzbeauftragter" im jeweiligen nationalen "Passenger Information Unit" (PIU) für die Speicherung, Pflege und Vorhaltung der Daten zuständig sein.  Allerdings haben diese Beamten auf die Datenflüsse selbst keinen Einfluss, sie können nur "bei der Verarbeitung der Daten draufschauen". 

Nebenbei wurde in Absatz 4a auch noch das Recht der Datenschutzbehörde auf Löschung illegal verarbeiteter Daten gestrichen. Auch die bisher enthaltene, allgemeine Benachrichtigungspflicht an die betroffenen Passagiere über die von ihnen erhobenen Daten wurde im vorliegenden "Kompromiss" gestrichen.

Auch wurde im Kapitel 9, Artikel 5 aus den ursprünglich vorgesehenen 30 Tagen, nach denen die Daten nur noch "maskiert" (pseudonymisiert) gespeichert werden, ein Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten, sämtliche Beschränkungen für Zugriffe auf diese als "geschützt markierten" Datensätze wurden ebenfalls gestrichen.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit soll von all diesen neuen Datenerhebungen ausgeschlossen werden. Für die  nationale Gerichtsbarkeit  gibt es nur noch eine "Kann"-Bestimmung.

Artikel 9 verhöhnt dann noch die "false positives", die fehlerhaft Verdächtigten: Wenn ein automatischer Treffer in den Passagierdaten angezeigt wird, eine manuelle Überprüfung des Falls jedoch ergibt, dass die überprüfte Person nicht die gesuchte ist, dann können die Daten dieser unbeteiligten Person weiterhin "unmaskiert" im System gespeichert werden, damit sich solche "falschen Treffer" in Zukunft nicht wiederholen.

Und zum Schluß im Annex II zum PNR-"Kompromiss" stehen die Delikte, für die diese Vorratsdaten aus dem Flugverkehr verwendet werden können: Neben Terror, Mord und Vergewaltigung, "Kinderpornographie", Waffen- und Organhandel finden sich da auch "Produktpiraterie" und "Computerverbrechen", also evtentuell, je nach Auslegung, auch Urheberrechtsverletzungen - also aufgepasst, was für Daten sich auf dem Laptop oder Handy tummeln! 

Das darf in Europa nicht Gesetz werden!

Wir rufen dazu auf:

 Mehr dazu bei http://www.nopnr.org/
und http://fm4.orf.at/stories/1765094/
und Scannt mein Gepäck, nicht mein Leben!
und Wahlprüfsteine zur Europawahl
und Wer mit wem schlief - Was Fluggastdaten verraten
und US Reisedaten mit 37% Fehlerquote
und Keine EU-Flugreisedaten-Richtlinie


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Erstellt: 2015-12-04 07:41:18
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