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Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!
Auf den Vorstoß Bayerns auf Zugriff auf die Daten (Verfassungsschutz bekommt Vorratsdaten) reagiert man im Justizmintserium mit der Feststellung (Staatssekretär Christian Lange (SPD) lapidar am 23. Dezember 2015: Einmischen wolle man sich allerdings nicht, denn die „Bundesregierung bewertet nicht die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung, dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung“. In der Sache selbst legitimiere § 113c, Absatz 1, Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes das Abrufen der Daten durch eine „Gefahrenabwehrbehörde der Länder“, in diesem Fall eben der bayerische Verfassungsschutz. Also war das Gesetz schon so angelegt und unsere Vermutungen in diese Richtung haben sich "mal wieder" bewahrheitet. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/justizministerium-an-verfassungsschutz-vorratsdatenspeicherung-ist-fuer-alle-da/ Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2zm Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5341-20160106-vds-fuer-alle.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/5341-20160106-vds-fuer-alle.htm Tags: #Polizei #Geheimdienste #Verfassungsschutz #Bayern #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung Erstellt: 2016-01-06 09:12:45 Aufrufe: 2236 Kommentar abgeben |
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