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Staatsschutzgesetz hat weitreichende Konsequenzen für Journalisten und Rechtsanwälte
Das österreichische Staatsschutzgesetz versucht diesen Diletantismus erneut. Journalisten und Rechtsanwälte sollten wie Geistliche und Ärzte einer besonderen Vertrauensstellung unterliegen. Im Ergebnis ist es genau umgekehrt. Da sie aus beruflichen Gründen Kontakt zu z.B. Islamismusverdächtigen haben können, gelten sie als „Kontaktperson“ und werden in der Datenbank des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) sogar namentlich erfasst. Somit könnten Handydaten von Journalisten gesammelt und Bewegungsprofile von ihnen erstellt werden. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisiert: „Wer als Journalist in der islamistischen Szene recherchiert, muss damit rechnen, dass seine Daten gesammelt werden.“ Er verlangt zumindest einen Richtervorbehalt, der seinen Namen auch verdient. Mehr dazu bei http://www.profil.at/oesterreich/staatsschutzgesetz-experte-ueberwachung-6201919 Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2zM Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5366-20160124-namentliche-erfassung-um-nicht-uebewacht-zu-werden.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/5366-20160124-namentliche-erfassung-um-nicht-uebewacht-zu-werden.htm Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Staatsschutzgesetz #Oesterreich #Anonymisierung #Vertrauensberufe #Rechtsanwaelte #Journalisten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung Erstellt: 2016-01-24 08:47:24 Aufrufe: 1419 Kommentar abgeben |
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