24.01.2016 Namentliche Erfassung

Staatsschutzgesetz hat weitreichende Konsequenzen für Journalisten und Rechtsanwälte

Auch in Deutschland hat man diesen Spagat zwischen Überwachung und Freibrief vergeblich versucht. In beiden Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung war von geschützten Berufsgruppen die Rede, die nicht überwacht werden dürften, die in der Praxis nicht funktionierten.

Das österreichische Staatsschutzgesetz versucht diesen Diletantismus erneut. Journalisten und Rechtsanwälte sollten wie Geistliche und Ärzte einer besonderen Vertrauensstellung unterliegen. Im Ergebnis ist es genau umgekehrt. Da sie aus beruflichen Gründen Kontakt zu z.B. Islamismusverdächtigen haben können, gelten sie als „Kontaktperson“ und werden in der Datenbank des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) sogar namentlich erfasst.

Somit könnten Handydaten von Journalisten gesammelt und Bewegungsprofile von ihnen erstellt werden. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisiert: „Wer als Journalist in der islamistischen Szene recherchiert, muss damit rechnen, dass seine Daten gesammelt werden.“ Er verlangt zumindest einen Richtervorbehalt, der seinen Namen auch verdient.

Mehr dazu bei http://www.profil.at/oesterreich/staatsschutzgesetz-experte-ueberwachung-6201919

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Erstellt: 2016-01-24 08:47:24
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