Zugriff auf Vorratsdaten durch Bayerischen Verfassungsschutz
Eigentlich ist eine Übermittlung der Vorratsdaten an Verfassungsschutz-Ämter bei der Neueinführung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung laut Justizminister Maas nicht vorgesehen. Aber die Bundesregierung macht auch keinerlei Anstalten, den Zugriff des bayerischen Verfassungsschutzes zu verhindern oder auch nur im Ansatz zu kritisieren.
Die Bayern ändern einfach das Bayerische Verfassungsschutzgesetz und schreiben darin, dass Vorratsdaten an die „Gefahrenabwehrbehörden der Länder“ übermittelt werden dürfen, bei einer „konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes“ - und sie zählen dazu auch den Verfassungsschutz.
Doch ist das Landesamt für Verfassungsschutz eine Gefahrenabwehrbehörde wie etwa Polizeibehörden? Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei spielt plötzlich keine Rolle mehr.
"Plötzlich" - weit gefehlt, in allen Bundesländern ist eine "gedeihliche" Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Geheimdienstbehörden inzwischen "üblich". In Berlin haben wir dazu z.B. das GTAZ, das Gemeinsame Terror-Abwehr-Zentrum.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/bundesregierung-kein-kommentar-zu-zugriff-auf-vorratsdaten-durch-bayerischen-verfassungsschutz/
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