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Niedersächsische Datenschutzbehörde klagt gegen die hannoverschen Verkehrsbetriebe
Zur Zeit wird auf die Deutsche Bahn Druck ausgeübt mehr Videoüberwachung einzuführen. In der Regel werden die Aufnahmen im Öffentlichen Nahverkehr nach 48h überschrieben. Deshalb blickt die Nahverkehrsbranche in Deutschland und auch die Datenschutzbeauftragten der Länder gespannt nach Niedersachsen: Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist ein Berufungsverfahren um die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung der hannoverschen Verkehrsbetriebe anhängig. Dagegen hat sich die niedersächsische Datenschutzbehörde gewandt. Das Verfahren gilt als möglicher Präzedenzfall. Während sich die CDU aber auch viele SPD Politiker für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum aussprechen, haben die die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine andere Meinung: Die pausenlose Videoüberwachung eines gesamten Fahrgastbereichs sei in aller Regel unverhältnismäßig und unzulässig. Es dürfe bei dem Thema keinen Automatismus geben, sagt auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff. Alle Artikel zu
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