19.07.2016 US Firmen müssen Daten im Ausland nicht Behörden ausliefern

Microsoft gewinnt wichtigen Prozess gegen US-Regierung

E-Mails auf Microsofts Computern in Irland sind für die US-Behörden tabu. Das ranghöchste Berufungsgericht der USA hat die Entscheidung einer Vorinstanz gekippt, wonach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss aus den USA ausreicht, um die Herausgabe von E-Mails aus einem irischen Datencenter der dortigen Microsoft-Tochter zu verlangen.

Die Richter des Second Circuit Court of Appeals in New York sahen ih der Umsetzung des Durchsuchungsbefehls eine extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen.

Das Department of Justice ist enttäuscht, dass US-Recht nicht weltweit durchgesetzt werden kann, denn ein rechtmäßiger Zugriff auf Daten, die US-Anbieter außerhalb der Vereinigten Staaten speicherten, sei entscheidend, um schnell auf kriminelle Bedrohungen für die öffentliche und nationale Sicherheit reagieren zu können.

EU-Kommissarin Viviane Reding wiederum warf den USA vor, mit dem Durchsuchungsbefehl „vorhandene formale Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden“, zu umgehen. Schließlich gäbe es ein gegenseitiges Rechtshilfeabkommen. Microsoft hat sich in diesem Verfahren auch auf die neuen EU-Datenschutzregeln berufen.

Mehr dazu bei http://www.zdnet.de/88274715/datenschutz-microsoft-gewinnt-wichtigen-prozess-gegen-us-regierung/
und http://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/e-mail-zugriff-microsoft-erringt-grossen-sieg-fuer-datenschutz/13880458.html

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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #SafeHarbor #USA #Microsoft #Gericht #Klage #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale
Erstellt: 2016-07-19 07:08:03
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