29.07.2016 Verfassungsschutzämter mit Feindbild "Kommunist"

Lehrer darf vom Verfassungsschutz überwacht werden, wenn er Versammlungen von Linken besucht

Im April 2016 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bespitzelung und Überwachung des Lehrers Michael C. durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist.

Dabei geht es nicht um konkrete Taten. C. forderte Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und deren Löschung. Gemäß den unvollständig vorliegenden Daten ist nur ersichtlich, dass er seine Grundrechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit wahrgenommen hat in dem er an Demonstrationen teilgenommen hat. Sein „Fehler“ bestand darin, dass er es in Kontexten tat, in dem auch „Linksextremisten“ dabei gewesen sein könnten.

Im Urteil wird zitiert, dass der Verfassungsschutz für seine Arbeit „tatsächliche Anhaltspunkte“ „für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ haben muss, aber der „Beobachtungsauftrag“ reiche selbstverständlich „weit in das Vorfeld von Straftaten“.

C. wird also weiterhin überwacht werden.

In seinem Berufsverbotsverfahren von 2003 bis 2007 hat er immerhin auch eine andere  Erfahrung gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist letztlich nicht dem Ministerium gefolgt, sondern hat das Berufsverbot als rechtswidrig erkannt und seine „Verfassungstreue“ bestätigt. Das Land musste Schadenersatz zahlen.

Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/799

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2F9
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5676-20160729-verfassungsschutzaemter-mit-feindbild-kommunist.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5676-20160729-verfassungsschutzaemter-mit-feindbild-kommunist.htm
Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Berufsverbot #Urteil #Versammlungsrecht #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verfassungsschutz #Lauschangriff #Ueberwachung
Erstellt: 2016-07-29 07:46:29
Aufrufe: 1671

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap