04.05.2017 Freies Internet anbieten wird gemeinnützig

Gesetz für gemeinnützigen Freifunk

Nach der bis jetzt gültigen Abgabenordnung (AO) können Freifunk-Initiativen bisher nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Daher soll nun die Abgabenordnung ergänzt werden, um Freifunk als eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements anzuerkennen.

Der Bundesrat hat dazu eine Gesetzesinitiative eingebracht. In der Begründung zum Gesetz heißt es:

"In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen in so genannten Freifunk-Initiativen engagiert. Ziel der Initiativen ist es, ein kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk-Netze können von allen möglichen Nutzerinnen und Nutzern frei genutzt werden.

Im Freifunk-Netz verbinden sich die Router direkt miteinander, wenn andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Indem Initiativen Leitungen bereitstellen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung  stellen, entstehen auch Zugänge ins Internet."

Aber gleich im nächsten Satz wird der Kapitalismus gerettet:

"Freifunk-Netze stehen dabei nicht in Konkurrenz zu den Internetanschlüssen der Telekommunikationsanbieter: Auch für die Verbindung der Freifunk-Netze ins Internet sind solche Anschlüsse erforderlich. Zudem verfügen Freifunk-Netze meist über eher geringe Bandbreiten und dienen mithin einer Grundversorgung, aber nicht als Alternative zu leistungsfähigen Internetanschlüssen."

Wir dachten immer, es gilt das (eigentlich unsägliche) Subsidaritätsprinzip, welches ja besagt, dass, wenn ein Privater etwas günstiger macht als der Staat, dann soll der das machen. Das wird immer angeführt, wenn es um Lohndrückerei und Privatisierung geht. Wenn nun Menschen als Commons, eine gemeinsame Initiative starten, muss gleich geprüft werden, dass sie den privaten Unternehmen nicht ins Handwerk pfuschen ...

Aber trotzdem ist es ein guter Schritt Freifunk-Initiativen zu unterstützen. Lassen wir uns abschließend den einzigen neuen Paragrafen in der AO, der Abgabenordnung, auf der Zunge zergehen:

"[gemeinnützig ist ...]
§ 52.2 Satz 26 die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke."

D.h. alle anderen gewerblichen Anbieter von "kostenlosem" Internet dürfen sich (wie schon immer) an unseren Daten bereichern und diese auch weitergeben. Das sollten wir beachten, wenn wir deren Dienste an den sogenannten Hotspots nutzen!

Mehr dazu bei http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=388982
und das Gesetz http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812105.pdf

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Erstellt: 2017-05-04 08:22:01
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