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US-Geheimgericht FISC rügt FBI und NSA Bisher hat das Gericht (stets in geheimer Sitzung) praktisch immer zugunsten der Geheimdienste entschieden. Auch dürfen US-Behörden nach Abschnitt 702 des FISA außerhalb der USA lebende Ausländer ("non-US persons") weiterhin ohne konkreten Verdacht weltweit überwachen. Diese Auslandsüberwachung kann auch weiterhin "US-Bürger treffen". Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Geheimdienste auch Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Klienten ausspähen und aufbewahren dürfen, sofern darin Ermittlungsdaten mit Auslandsbezug oder Beweise einer Straftat enthalten sind. Und was hat das Gericht nun eingeschränkt oder bemängelt?
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimgericht-ruegt-FBI-und-NSA-3727017.html Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20170531 Erstmalig Rüge von Geheimgericht gegen Geheimdienste Da haben die schon viel zu weitreichende Befugnisse und überschreiten sogar die noch... T., 01.06.2017 09:31 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ME Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6055-20170531-erstmalig-ruege-von-geheimgericht-gegen-geheimdienste.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/6055-20170531-erstmalig-ruege-von-geheimgericht-gegen-geheimdienste.htm Tags: #FISC #USGeheimgericht #Urteil #NSA #FBI #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung Erstellt: 2017-05-31 08:37:30 Aufrufe: 1390 Kommentar abgeben |
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