31.05.2017 Erstmalig Rüge von Geheimgericht gegen Geheimdienste

US-Geheimgericht FISC rügt FBI und NSA

Der US FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) stellt fest, dass die NSA einen "institutionalisierten Mangel an Ehrlichkeit" aufweist und "sehr schwerwiegende" Verletzungen der Verfassung begeht. Bei dieser schallenden Ohrfeige geht es um offiziell auf ausländische Ermittlungsdaten abzielende Spionage nach Abschnitt 702 des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act). Nebenbei wird auch das FBI für ein ähnliches Verhalten kritisiert.

Bisher hat das Gericht (stets in geheimer Sitzung) praktisch immer zugunsten der Geheimdienste entschieden. Auch dürfen US-Behörden nach Abschnitt 702 des FISA außerhalb der USA lebende Ausländer ("non-US persons") weiterhin ohne konkreten Verdacht weltweit überwachen. Diese Auslandsüberwachung kann auch weiterhin  "US-Bürger treffen". Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Geheimdienste auch Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Klienten ausspähen und aufbewahren dürfen, sofern darin Ermittlungsdaten mit Auslandsbezug oder Beweise einer Straftat enthalten sind.

Und was hat das Gericht nun eingeschränkt oder bemängelt?

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimgericht-ruegt-FBI-und-NSA-3727017.html
und die FISC Entscheidung https://www.heise.de/downloads/18/2/2/1/0/4/7/4/2016_Cert_FISC_Memo_Opin_Order_Apr_2017.pdf

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Kommentar: RE: 20170531 Erstmalig Rüge von Geheimgericht gegen Geheimdienste

Da haben die schon viel zu weitreichende Befugnisse und überschreiten sogar die noch...

T., 01.06.2017 09:31


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Erstellt: 2017-05-31 08:37:30
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