19.02.2018 Anonyme Nutzung des Internets verteidigen!

Im Internet weiß niemand, dass du Russe bist

Sonderermittler Robert Mueller hält diese Angabe aber bei jeder Internetnutzung für notwendig - bei anderen reicht wohl die Angabe "Mensch".

Auf jeden Fall hat Mueller Probleme mit Profilen in sozialen Netzwerken, die nicht den echten Klarnamen beinhalten. In Deutschland dürfte er mit so einer Forderung nicht weit kommen, denn nach Telemediendienstegesetz (TMG) ist bei uns eine anonyme Nutzung des Internet noch erlaubt. Leider muss man "noch" sagen, denn die ePrivacy Verordnung der EU, die in diesem Jahr verabschiedet und das TMG ersetzen wird, enthält dazu bisher nichts.

Was hat Herr Mueller also herausgefunden?

  • es war eine  "informationelle Kriegsführung gegen die USA"
  • Ziel war die Unterstützung der Kampagne von Donald Trump und immer auch Bernie Sanders und die Diskreditierung von Hillary Clinton
  • die Betreffenden kontaktierten "echte" US-Bürger
  • sie warben für den Gang auf die Straße und organisierten Demonstrationen
  • sie benutzten extra angelegte Accounts bei PayPal und schalteten Werbung und nahmen damit sogar Geld ein

Die Anklage soll sich auf "Verschwörung" beziehen, was wohl aus dem ersten nichtssagenden Punkt abgeleitet wird. Denn alle folgenden Punkte sind durch die allgemeinen Menschenrechte, die nicht nur für US-Bürger gelten sollten, abgedeckt. Und das "Geld verdienen" ist doch sonst in den USA nicht verboten ...

Genauso wie das deutsche "Netzdurchsetzungsgesetz" ungeeignet ist, Fake News zu identifizieren und zu verhindern oder zumindest nach Veröffentlichung zu beseitigen, wäre jede Maßnahme die das "Kontaktieren von Ausländern" oder das "Organisieren von Demonstrationen" verbieten möchte ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Was man jedoch beklagen muss, ist die Tatsache, dass die angesprochenen Internetnutzer jede Fake News in ihrer Gutgläubigkeit für wahr halten und ohne Prüfung, zumindest mit dem gesunden Menschenverstand, weiter teilen und Lügen im Internet zu beliebig großer Beliebtheit (denglisch Gelikedheit) verhelfen.

Der Hauptvorwurf muss sich also an die Menschen richten, die bei so einem Spektakel mitmachen und ihr Urteilsvermögen vor der Benutzung der Tastatur ausschalten.

Und der Vorwurf der Steuerung? Der trifft in unserer auflagenabhängigen Medienlandschaft auch auf alle Sensationsblättchen zu, auch wenn es dort vorwiegend um Geld und nur in der Folge um politische Macht geht.


*) Angabe "Mensch"? Nein, besser nicht, dann müsste ja die NSA stets angeben, dass hinter ihrer angeblichen Terroristensuche mit gefakten Symphatisantenprofilen nur Computerprogramme stehen - und dabei geht es auch um Einflussnahme, nur in anderen Regionen der Welt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-des-US-Sonderermittlers-Im-Internet-weiss-niemand-dass-du-Russe-bist-3972468.html


Kommentar: RE: 20180219 Anonyme Nutzung des Internets verteidigen!

Facebook, der Datenkrake hat sofort dienstbeflissen reagiert:
Wer in den USA auf Facebook politische Werbung schalten möchte, die einen Kandidat namentlich erwähnt, muss künftig einen amerikanischen Wohnsitz nachweisen. Dafür sendet die Plattform eine physische Postkarte mit individuellem Verifizierungscode an die Werbetreibenden.
Diese neue Regelung ist wohl Reaktion auf die Kritik, die das Soziale Netzwerk im Nachgang der Präsidentschaftswahlen 2016 einstecken musste.
Facebook wird vorgeworfen, russische Einflussnahme auf den Wahlausgang ermöglicht zu haben.

Jonathan, 20.02.2018 09:53


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Ta
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Tags: #FakeNews #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Trump #Clinton #Sanders
Erstellt: 2018-02-19 10:09:29
Aufrufe: 1297

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