03.03.2018 Facebooks Gesichtserkennung kehrt nach Europa zurück

Zweiter Versuch zur Gesichtserkennung

Facebook stoppt Gesichtserkennung  konnten wir erfreut im September 2012 melden und 2016 stand Facebook wegen Gesichtserkennung in den USA vor Gericht.

Aber sie können es nicht lassen - nach 5 Jahren soll jetzt wieder eine Gesichtserkennung in Europa eingeführt werden. Und natürlich, jetzt soll alles rechtskonform sein und dem Facebook-Nutzer nur Vorteile bringen. ;-))

  • dadurch sollen sich Betrugsversuche besser erkennen lassen,
  • ein Nutzer wird benachrichtigt, wenn ein Anderer sein Foto als eigenes Profilfoto benutzt,
  • Nutzer werden künftig von Facebook darauf hingewiesen, wenn sie unmarkiert auf einem Foto auftauchen,
  • Menschen mit Sehbehinderung wird der Name der abgebildeten Person vorgelesen,
  • ...

Von diesen "Vorteilen" profitiert bis auf Nr. 4 nur Facebook selbst - im Gegenteil, es wird wieder ein Zwang aufgebaut das eigene Bild zu benamsen, weil man sonst vielleicht einer der genannten Betrüger sein könnte. Im Gegensatz zu den Versuchen vor 4 Jahren musste Facebook, auch wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), den Nutzer zubilligen, dass sie selbst entscheiden ob sie mitmachen wollen (Opt-In).

Hoffen wir, dass möglichst viele ihre biometrischen Daten lieber für sich behalten wollen.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-testet-gesichtserkennung-in-europa-a-1195952.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3152-20120922-facebook-stoppt-gesichtserkennung.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5547-20160507-facebook-wegen-gesichtserkennung-vor-gericht.htm


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Tp
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Tags: #Facebook #EU #sozialeNetzwerke #Scoring #Biometrie #Verbraucherdatenschutz #DSGVO #Opt-In
Erstellt: 2018-03-03 10:01:30
Aufrufe: 1327

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