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Der Leser darf entscheiden ob und welche Werbung er möchte Nein, nicht durch die Inhalte in seinen Erzeugnissen sondern durch die Möglichkeit, dass Menschen sich ein Plug-In wie Adblock Plus oder uBlock in ihrem Browser installieren, welches ihnen lästige Werbung aussortiert. Nun hat auch der BGH die Urteile der Vorinstanzen bestätigt:
Doch schon nach der Urteilsverkündung kündigte Springer Verfassungsbeschwerde an. Nach Meinung des Verlags geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung und verletze die Pressefreiheit. In der Vergangenheit sind ähnliche Klagen von Süddeutschen Zeitung, RTL Interactive, ProSieben Sat.1 Media, ZEIT ONLINE und des Handelsblatts gescheitert. Nun droht den Verlagen weiteres "Unheil". Der Chrome Browser wird künftig schon bei der Auslieferung einen eigenen Werbeblocker beinhalten. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/internet/2018-04/adblocker-urteil-bgh-springer-adblock-plus Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Up Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6446-20180420-bundesgerichtshof-erlaubt-werbeblocker.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/6446-20180420-bundesgerichtshof-erlaubt-werbeblocker.htm Tags: #Urteil #BGH #Werbung #Adblocker #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit Erstellt: 2018-04-20 08:22:55 Aufrufe: 1111 Kommentar abgeben |
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