28.05.2018 Verfassungsklagen gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz

Grundrechtswidriges Polizeiaufgabengesetz in Bayern in Kraft

Mit der CSU Mehrheit hat der bayerische Landtag das Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen. Nun hagelt es Ankündigungen von Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof aber auch beim Bundesverfassungsgerichtshof (BVerfG).

Bei den Demonstrationen gegen das Gesetz gingen in Bayern über 30.000 Menschen auf die Straße. Selbst die dem konservativen Lager zuzurechnenden Freien Wähler haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen.

Was darf die Polizei jetzt in Bayern?

Nach dem Gesetz in Bayern soll künftig erlaubt sein

In der Zusammenfassung heißt das: Die Unschuldsvermutung wird abgeschafft - Jede/r ist verdächtig und darf überwacht werden!

Unser aller Heimatminister Horst Seehofer, unter dem das Gesetz geschrieben wurde, sieht das Gesetz als Vorbild für neue Polizeiaufgabengesetze in allen Bundesländern. In NRW und in Sachsen sind diese Gesetze bereits in der Diskussion. Es wird Zeit sich einzumischen!

Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.

Mehr dazu bei https://www.jetzt.de/politik/studenten-klagen-gegen-polizeiaufgabengesetz-in-bayern
und https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/polizeiaufgabengesetz-bayern-spd-klage-polizeigesetz
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6479-20180514-protest-gegen-neue-polizeigesetze-verstaerken.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6417-20180327-die-totale-ueberwachung.htm
und über Campact für eine Verfassungsklage spenden https://www.campact.de/kb-weact/2018-i-user-petitions/spenden-pag-3/


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Erstellt: 2018-05-28 08:15:39
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