31.05.2018 Offensichtlich illegale Praxis ist rechtens

Bundesverwaltungsgericht schiebt Überwachungsverantwortung auf G-10 Kommission ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des De-Cix (Deutsche Commercial Internet Exchange), des größten deutschen Internetknotens in der Welt, gegen den BND zurückgewiesen. Damit darf der Bundesnachrichtendienst (BND) weiter "in großem Umfang" Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt am Main abzapfen - nämlich alles.

Wir kennen diese Praxis aus den Snowden* Veröffentlichungen, nach denen auch die NSA den gesamten Internetverkehr an wichtigen Übersee-Knoten mittels eines Y-Stücks in der Glasfaser einfach kopiert und ihn dann beliebig auswerten kann.

Warum soll das illegal sein?

Der Verband der Internetwirtschaft „eco“ als Betreiber des Frankfurter Internetknotens DE-CIX als Kläger und zivilgesellschaftliche Gruppen beklagen, dass diese Überwachung ohne einen konkreten Verdacht geschehe und durch das durchaus komplizierte Routing im Internet auch rein inländische Telekommunikation beobachtet werde. Das lässt das Grundgesetz und hier speziell das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses jedoch nicht zu. Letzteres erlaube lediglich die Überwachung von internationaler Telekommunikation.

Die Richter gingen darauf nicht ein sondern stellten "nur" fest: Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Innenministerium hatte argumentiert, dass die Bundesregierung ja die G-10-Kommission des Bundestages mit dem Schutz der Bürger beauftragt habe und man würde manuell sicherstellen, dass inländischer Datenverkehr nicht überwacht werde.

Experten bezweifeln die Wirksamkeit des Aussortierens, denn über den Knoten laufen zeitweise mehr als sechs Terabyte pro Sekunde. Das DE-CIX ist damit einer der Konten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit. Ein Großteil des deutschen Internetverkehrs läuft ebenfalls dort hindurch.

Wie geht es nun weiter?

Die Klage wurde abgewiesen, Rechtsmittel ließ das Gericht nicht zu, schreibt netzpolitik.org heute Nacht um 1:35h. Das kann doch nicht alles gewesen sein?

Es sind noch beliebig viele Fragen ungeklärt:

  • Die Frage des Grundrechtsbruchs durch die vollständige Kopie des Internetverkehrs ist nach unserer Meinung weiter offen.
  • Ob das Innenministerium überhaupt weiß, was der BND sich selbst genehmige, sei unklar.
  • Dieses Nichtwissen setzt sich bei der Kontrolle durch die G-10 Kommission fort, weil die nur das berät über das sie vom BND unterrichtet wird.
  • Wie stark Fehler beim "Aussortieren des deutschen Verkehrs" bereits eine Verletzung des Postgeheimnisses darstellen, muss geklärt werden.
  • Zweifel an Rechtmäßigkeit der BND-Überwachung bleiben, da die Grundlage der Überwachung, der Paragraf 5 II 3 des G-10-Gesetzes verfassungswidrig sei.
  • Eine funktionierende Verkehrstrennung geht nicht sagt der Chaos Computer Club (CCC): "BND rechtlich sauber ist technisch unmöglich"
  • Wolfgang Nešković, Ex-Richter am Bundesgerichtshof, bezweifelt die Wirksamkeit der G-10 Kontrolle: Geheimdienstkontrolle greift systematisch daneben

Ein Vertreter der Kläger, Klaus Landefeld vom DE-CIX, hat bereits angekündigt nach Karlsruhe zum BVerfG zu gehen, wenn die seit Jahren bemängelte Artikel-10-Problematik beim Bundesverwaltungsgericht keine Beachtung findet.

*) Edward Snowden ist Ehrenmitglied bei Aktion Freiheit statt Angst e.V.!
... und diese Tatsache und seine Veröffentlichungen vor 5 Jahren wollen wir am nächsten Di., 5.6. ab 20h im Antikriegscafé COOP feiern!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/de-cix-bnd-klage-101.html
und https://netzpolitik.org/2018/bnd-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-massenueberwachung-am-de-cix-rechtswidrig/
und http://www.tagesschau.de/inland/internetknoten-bnd-klage-101.html


Kommentar: RE: 20180531 Offensichtlich illegale Praxis ist rechtens

Kann man diesen Knoten eigentlich aktiv umgehen?

Y., 31.05.2018 11:01


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Erstellt: 2018-05-31 08:35:17
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