14.07.2018 Empfindsamkeit - ein Fremdwort für Algorithmen

Tod verstößt gegen Geschäftsbedingungen

Menschliche Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Ableben, sind für digitale Algorithmen ungewohnt. So war der Witwer der im Mai im Alter von 37 Jahren an Krebs verstorbenen Lindsay Durdle erschüttert, als er von PaPal folgende automatisierte Nachricht erhielt:

"Sie haben gegen Bedingung 15.4 (c) unserer Vereinbarung mit Paypal Credit verstoßen, da wir eine Mitteilung erhalten haben, dass Sie verstorben sind. Dieser Verstoß kann nicht behoben werden."

Denn schließlich schulde sie dem Unternehmen noch einen Betrag von 3.200 Pfund (3.618 Euro). Auch Paypal Deutschland hat den "sehr unglücklichen Vorfall" bestätigt, das britische Unternehmen hat sich ebenfalls bei dem Witwer entschuldigt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unseren Themenschwerpunkt "Zwangsdigitalisierung" verweisen, in dem wir auf Entwicklungen hinweisen, in denen die Menschen gezwungenermaßen ihre Angelegenheiten nur noch über eine digitale Kommunikation erledigen können und oft an deren Fehleranfälligkeit und schlechter Programmierung verzweifeln müssen.

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/automatisiertes-schreiben-paypal-erklaert-nutzerin-dass-ihr-tod-unzulaessig-ist-1807-135423.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm


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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Algorithmen #Diskriminierung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #PayPal
Erstellt: 2018-07-14 09:51:04
Aufrufe: 1076

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