28.08.2018 Gewaltverzeicht im Völkerrecht verankert

Gestern vor 90 Jahren wurde Krieg verboten

Vor 90 Jahren wurde in Paris der Kellogg-Briand-Pakt oder Pariser Vertrag unterzeichnet. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag zur Ächtung des Krieges. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 27. August 1928 in Paris von zunächst elf Nationen.

Der Vertrag trat am 24. Juli 1929 in Kraft. Bis Ende 1929 ratifizierten den Pakt noch 40 weitere Staaten, letztlich wurde er von insgesamt 62 Nationen unterzeichnet. Auf Initiative des sowjetischen Außenministers Litwinow wurde der Vertrag vorfristig in Osteuropa durch das sogenannte Litwinow-Protokoll vom 9. Februar 1929 gültig.

Jeder aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde in dem Vertrag für völkerrechtswidrig erklärt. Die Unterzeichner erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich lösen zu wollen. Davon ausgenommen blieb nur das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes.

Der Vertrag war die völkerrechtliche Basis für die Anklagen in den Nürnberger Prozessen und 1945 eine Grundlage für die Charta der Vereinten Nationen , die über das bloße Kriegsverbot des Briand-Kellogg-Pakts deutlich hinausgeht, indem in Art. 2 Nr. 4 der Charta ein allgemeines Gewaltverbot etabliert wird. Damit sind etwa gewaltsame Repressalien unterhalb der Schwelle des Krieges, die nach dem Briand-Kellogg-Pakt noch zulässig waren, aber gegen Art. 2 Nr. 4 der Charta verstoßen, heute verboten.

Leider war es mit dem Verbot allein nicht getan, wie uns die Geschichte der letzten 90 Jahre lehrt. Auch die Verbesserungen in der Charta der Vereinten Nationen haben die Kriege der letzten 70 Jahre nicht verhindern können. Eine Liste von US-Aggressionen hat Mike Picolln auf meinAnzeiger.de zusammengestellt.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt
und https://www.meinanzeiger.de/gera/c-politik/ein-angeblicher-verstoss-gegen-das-voelkerrecht-wurde-mit-einem-eindeutigen-verstoss-gegen-das-voelkerrecht-geahndet_a77157


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Erstellt: 2018-08-28 08:59:49
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