01.02.2019 Kampfdrohnen und automatische Killerroboter verhindern!

Bundestagsabgeordnete auffordern die ethische Debatte über Kampfdrohnen durchzuführen

Vor wenigen Tagen hatten darauf aufmerksam gemacht, dass sich Bundeswehrsoldaten auf den Weg zu einer Ausbildungsmission zum israelischen Stützpunkt Tel Nof gemacht haben. Sie werden dort an den von Israel geleasten Kampfdrohnen vom Typ Heron TP ausgebildet.

Für die verhängnisvolle Entscheidung des Bundestags zur Anschaffung von "bewaffnungsfähigen Drohnen" im letzten Juni hätte es nach Koalitionsvertrag und auch nach einem Bundestagsbeschluss von 2013 eigentlich einer ausführlichen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Debatte bedurft. Diese hat nicht stattgefunden!

Deshalb möchten wir von der Bundesregierung und den Bundestagsabgeordneten wissen, wann und wie intensiv diese Debatte vorbereitet wird. Dazu kann es helfen, wenn möglichst viele Menschen die Abgeordneten daran erinnern, dass sie hier noch offene Punkte in ihrer Agenda haben. Als Muster beziehen wir uns auf einen Brief, den Friedensratschlag und Friko Berlin am letzten Wochenende verschickt haben.

Der Bundestag muss eine ausführliche öffentliche Prüfung und eine namentliche Gewissensabstimmung durchführen! 

Berlin, den 24. Januar 2019 

Am 28. Januar startet die Bundeswehr in Israel mit der Ausbildung von Drohnen-Pilotinnen und -Piloten und weiterem Militärpersonal an den bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs Heron TP Sie werden mit deutschem Hoheitszeichen fliegen, bleiben jedoch auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert. Die Drohnen könnten Bomben und Raketen tragen. Auf ihrer Basis in Israel wären sie in Flugdistanz zu benachbarten Ländern, mit denen Deutschland sich noch nicht im Krieg befindet. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde zwar festgehalten, die Heron TP zu leasen, jedoch noch deutlicher als im Koalitionsvertrag von 2013 wurde darin ein Vorbehalt formuliert: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden”. Das ist bisher nicht geschehen. 

Die Koalitionspartner in den Bundestagsausschüssen für Verteidigung und Haushalt haben am 13. Juni 2018 die Unterzeichnung eines neunjährigen Leasingvertrags mit dem europäischen Rüstungskonzern Airbus in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro für die Anmietung von sieben bewaffnungsfähigen Drohnen Heron TP der staatlichen israelischen Firma Israel Aerospace Industries (IAI) bewilligt. Airbus verschafft sich so Knowhow für die Entwicklung einer in Europa herzustellenden Kampfdrohne („Eurodrohne“), für die Airbus die Systemführerschaft inne hat. Die Koalitionspartner legten fest, dass vorläufig für die Heron TP keine Munition gekauft und keine Waffenausbildung für Bundeswehrpersonal mit den Drohnen stattfinden darf. 

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beteuert zwar, dass die Heron TP vorerst unbewaffnet bleiben und nur für militärische Aufklärung eingesetzt werden. Wie ein investigativer Bericht von Report Mainz (ARD) im November 2018 enthüllte, wurde jedoch im Juni bereits die Anschaffung von bis zu 17 Präzisionsraketen optioniert. 

Wie konnte es hierzu kommen? Die grundlegenden Fragen und Bedenken zum Einsatz von militärischen Drohnen, die die deutsche Bevölkerung und mehrere Fraktionen im Bundestag seit Jahren stellen, sind bisher nicht ansatzweise beantwortet worden. Die einzige Anhörung im Bundestag zu den völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Aspekten des Einsatzes von bewaffneten Drohnen fand am 30.06.2014 im Verteidigungsausschuss statt und blieb ergebnislos. 

Auf der Bundestags-Webseite wird über die Anhörung berichtet: "Die Beschaffung von sogenannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr ist weiterhin umstritten.

Bewaffnete Drohnen schaffen zusätzliche Distanz zwischen Killer und Opfer - Es ist Gewaltausübung ohne menschliches Gesicht und mit geringerer Rechenschaftspflicht. Die Tatsache, dass ein einzelner Drohnenpilot mehrere Drohnen bedienen und vielen Menschen in weit entfernten Ländern das Leben nehmen kann, macht es für Regierungen leichter, übermäßige Gewalt auszuüben, und reduziert das Risiko, dass jemand aus den damitbetrauten Truppen die Verbrechen öffentlich macht. 

Bevölkerungsgruppen in Afghanistan und im Gaza-Streifen werden dauernd durch Drohnen überwacht und leben im Zustand ständiger Angst vor einem unerwarteten Angriff. Bewaffnete Drohnen töten sehr häufig unbeteiligte, unschuldige Zivilisten, was Hass schürt und den Terrorismus fördert.

Menschenrechtsorganisationen haben herausgefunden, dass 497 der von der israelischen Armee 2014 im Einsatz „Protective Edge“ in Gaza getöteten Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, durch Drohnen getötet wurden. IAI, die Herstellungsfirma der Heron TP, wirbt auf Rüstungsmessen und in seinen Publikationen immer wieder damit, dass ihre Waffen im Einsatz gegen die palästinensische Bevölkerung sind. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen vermuten mehrere Kriegsverbrechen bei den Militäreinsätzen von Israel in Gaza. 

Kampfdrohnen werden in der Offensive eingesetzt und Politiker*innen sind eher geneigt Kampfdrohnen einzusetzen als andere Kriegswaffen. Kampfdrohnen senken die Hemmschwelle zur Gewaltausübung. Sogenannte Assistenzsysteme automatisieren Abläufe in der Drohne, um Reaktionszeiten zu verkürzen. Der Wettlauf um kürzere Reaktionszeiten fördert die Automatisierung. Am Ende dieses Irrwegs steht die automatische Killerdrohne. Deutschland darf diesen Weg nicht gehen. 

Wir lehnen die Beschaffung von Kampfdrohnen ab und fordern die Kündigung des Leasingvertrages mit Israel und den Entwicklungsstopp der „Eurodrohne“. 

Wir fordern auch, dass die Bundesregierung und der Bundestag bald Auskunft darüber geben, wie und wann die oft versprochene gesellschaftliche Debatte stattfinden wird. Wir fordern zudem in der Frage der Bewaffnung von Drohnen eine mehrtägige öffentliche Diskussion im Plenum des Bundestags mit relevanten Sachkundigen - darunter auch Zeugen aus dem Ausland, die direkte persönliche Erfahrung als Opfer oder ausführendes Personal des Drohnenkriegs haben. Die abschließende Abstimmung im Bundestag zur Frage der Bewaffnung von Drohnen muss als namentliche Gewissensabstimmung im Plenum geplant werden. 

Mit freundlichen Grüßen 
...

Natürlich kann und sollte Jede/r seinen Brief entsprechend der eigenen Ansichten und Wünsche verändern. Der Text soll nur ein Beispiel sein. Als Empfänger bieten sich neben den zuständigen Ministern alle Abgeordnete des Bundestags an, die die ethische Debatte bisher übergangen haben und trotzdem 1,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln für Ausgaben bewilligt haben, über deren Sinn überhaupt nicht gesprochen wurde. Fest steht, dass eine Mehrheit der Menschen in Deutschland große Bedenken gegen bewaffnete Drohnen und eine Automatisierung von Kriegen haben.

Die (Mail-) Adressen der Abgeordneten gibt es auf der Seite des Bundestags. Auf Anfrage nennen wir auch gern die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse (Verteidigung, Haushalt, Justiz, Menschenrechte,...), eine Mail an kontakt@aktion-fsa.de genügt.

Auch Aktive von Aktion Freiheit statt Angst haben solche Briefe an Abgeordnete verschickt. Über die Antworten werden wir berichten.

Mehr dazu bei http://www.drohnen-kampagne.de
und http://www.friedensratschlag.de/


Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/317
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Erstellt: 2019-02-01 19:50:24
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