04.04.2019 Gesetzesverschärfungen sollen Flüchtlingshelfer kriminalisieren

„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“

... sagen die Flüchtlingsräte und meinen damit die populistische Politik des Innenministers und auch Bayerns. Mussten wir gestern über die Fallstricke berichten, die gegen gemeinnützige Vereine der Zivilgesellschaft ausgelegt werden, um ihre finanzielle Basis noch mehr zu schmälern, so berichtet uns heute der Flüchtlingsrat Berlin über den Versuch, die Unterstützung von Geflüchteten zu kriminalisieren.

So werden im Referentenentwurf für das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" zwei neue Straftatbestände vorgeschlagen, die jeweils mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden können.

  1. So soll es einen Straftatbestand geben, der unter Strafe stellt, die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht zu beeinträchtigen, indem man über geplante Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben informiert (§ 95 Abs. 2 Nr. 3a AufenthG-E).
    Die Gesetzesbegründung lässt erkennen, dass hier den Beratungsstellen unterstellt wird, dass sie Tipps zur Verschleierung der Identität geben würden. Unabhängige Beratungsstellen erfüllen jedoch eine wichtige Funktion im Rechtsstaat, indem sie schutzsuchende Menschen über ihre Rechte und Pflichten aufklären. Insbesondere für Menschen aus anderen Ländern und Rechtssystemen, die dazu nicht die deutsche Sprache sprechen, ist dies sehr wichtig.
  2. soll die Veröffentlichung von Abschiebungsterminen unter Strafe gestellt werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 3b AufenthG-E).
    Die Veröffentlichung von Abschiebungsterminen dient jedoch verschiedenen völlig legitimen Interessen. Zum einen bietet es potentiell betroffenen Menschen die Möglichkeit, sich rechtlichen Rat zu holen. Zum anderen sind Abschiebungen, insbesondere jene nach Afghanistan, Teil einer öffentlichen Debatte, die insbesondere durch die Veröffentlichungen der Flüge angeregt wird. Das Recht, Informationen zu erhalten und zu verbreiten, sowie die Pressefreiheit sind als Teil des Rechts auf Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 10 Abs. 1 EMRK und Art. 19 Abs. 2 IPBPR geschützt.

Die Gesetzesvorschläge sind nicht nur als menschenrechtswidrig sondern auch politisch abzulehnen, da sie eindeutig das Ziel haben, eine engagierte Zivilgesellschaft zu kriminalisieren. Menschen werden dadurch abgehalten, überhaupt erst mit einer Beratungstätigkeit anzufangen oder sich überhaupt in der Flüchtlingshilfe zu engagieren.

Der Flüchtlingsrat Berlin schreibt dazu:

Beziehen Sie Stellung gegen die Diffamierungskampagne von BMI, BAMF und CDU/CSU-Fraktion gegen die Flüchtlingsräte!

Immer heftiger werden die Attacken gegen unsere Arbeit und die unserer Kolleginnen in den anderen Flüchtlingsräten. Vertreterinnen von CDU/CSU sowie der-Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fordern, unser zivilgesellschaftliches Engagement für von Abschiebung bedrohte Menschen mit Gefängnis zu bestrafen und den Flüchtlingsräten die finanziellen Mittel zu streichen.

So titelte „Die Welt“ vor einigen Tagen: "CDU prüft Entzug der Staatsmittel für Flüchtlingsräte“ und bezog sich dabei explizit auch auf die Informationen des Flüchtlingsrats Berlin über die Rechte Geflüchteter anlässlich einer Abschiebung."
www.welt.de/politik/deutschland/article190955125/Abschiebungsgegner-CDU-prueft-Entzug-der-Mittel-fuer-Fluechtlingsraete.html

Wir lassen uns nicht einschüchtern! Wir stehen zu unserer Arbeit und kämpfen weiter für die Würde und die Rechte von geflüchteten Menschen.

Wir setzen uns unter anderem ein:

Wir bieten Beratung und Fortbildungen an für haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Aktive und veranstalten Argumentationstrainings gegen rechtspopulistische Parolen. Als Mitglied der Berliner Härtefallkommission schaffen wir Bleibeperspektiven für von Abschiebung bedrohte Menschen. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit setzen wir einen Gegenpol zur zunehmenden flüchtlingsfeindlichen Stimmungsmache.

Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

Auch der Flüchtlingsrat Berlin e.V. ist (noch!) als gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Mehr dazu bei http://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/29-03-2019-zur-kampagne-von-bmi-bamf-und-cducsu-fraktion-gegen-die-fluechtlingsraete-wir-stellen-uns-gegen-die-orbanisierung/


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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Friedenserziehung #Gemeinnuetzigkeit #Beratung #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Gesetzesverschärfungen #Frieden #Politik #selbstlos
Erstellt: 2019-04-04 08:11:38
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