Vor Fürsorge den Datenschutz unter den Teppich gekehrt
"Gesundheitsminister Spahn sorgt sich um die kranken Menschen im Land." So will uns die CDU aber auch die Medien den in letzter Zeit sehr aktiven Minister schmackhaft machen.
Das "Implantateregister-Errichtungsgesetz" wurde am 26. September vom Parlament beschlossen. Es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat und soll am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Dieses Gesetz verpflichtet die Betroffenen, ihre sensiblen Gesundheitsdaten zentral in einem staatlichen Patientendaten-Implantationsregister verarbeiten zu lassen. Dort werden sie teilweise pseudonymisiert und können für vielfältige Zwecke (u.a. zur Sekundärnutzung für "wissenschaftliche Zwecke") weitergenutzt werden.
Das Gesetz betrifft alle Besitzer von Gelenkendoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter usw.), Brustimplantate, Herzklappen und andere kardiale Implantate, implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Stents.
Damit geht Deutschland einen viel strengeren Weg als viele andere Staaten in der EU. Im Unterschied zu anerkannten auf freiwillige Teilnahme basierenden europäischen Gesundheitsversorgungsregistern z.B. in Schweden (SCAAR/Swedeheart) wird in Deutschland der betroffene Patient dazu verpflichtet, dem Staat einen umfassenden und dauerhaften Zugriff auf seine sensiblen Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
Nachdem er damit die nach Datenschutzverordnung vorgeschriebene "freiwillige Einwilligung" für einen nicht unerheblichen Teil der Menschen ausgehebelt hat, geht er nun den nächsten Schritt an. Die Krankengeschichten aller Krankenversicherten in Deutschland sind nun dran. Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) soll am 7./8.11.19 im Bundestag verabschiedet werden.
Damit sollen wir nun leben müssen:
- Erst einmal sollen ein paar dutzend Millionen EUR Versichertengelder abgezweigt werden, um Gesundheits-Apps zu finanzieren, ohne dass diese zuvor irgendeinen Nutzen beweisen müssen. Man soll sie mit dem Handy aus den Appstores runterladen können. Sie sollen sofort nach Fertigstellung - ohne Nutzennachweis - von Ärzten auf Kosten der Krankenversicherung verschrieben werden können. Die Hersteller dürfen selbst festlegen, was die Apps kosten sollen.
- Alle Daten, die die Krankenkassen aus der Versorgung haben, über ihre Versicherten, sollen die Krankenkassen im Klartext - mit der Krankenversichertennummer, Alter, Geschlecht, den versichertenbezogen zugeordneten Wohnorten der Versicherten - komplett an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen liefern. Dort hat man dann alle Diagnosen (ICD-10), alle Behandlungen aller Versicherten bei allen Ärzten aus vielen Jahren, alle Krankschreibungen, alle Verschreibungen von Medikamenten und die Umzugshistorien von über 80 Millionen Menschen zentral beisammen.
- Bis dahin personenbezogen, über jede/n von uns, erst dort werden die IDs durch Pseudonyme ersetzt. Dieser "pseudonymisierte" Bestand (mit Alter, Geschlecht und Wohnorten) wird der Forschung zur Verfügung gestellt, u.a. sollen alle Universitäten dort Daten beziehen können - und wer weiß, wer sonst noch alles dort nachfragen wird.
Eine Anhörung von Sachverständigen ist hier im Video zu verfolgen.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Der-fleissige-Herr-Spahn-Mit-Vollgas-gegen-den-Datenschutz-4556149.html
und https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/Implantateregister-Errichtungsgesetz_Bundestag.pdf
und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-pa-gesundheit-dvg-660398
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/35U
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Erstellt: 2019-10-28 09:19:20 Aufrufe: 1622
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