29.01.2020 PPP - Daseinsfürsorge gehört nicht in private Hände

Selber machen - wollen oder nicht?

Viele Beispiele der letzten Jahre haben uns gelehrt, dass "Public-Private-Partnership" (PPP) dem Steuersäckel und damit den Menschen im Land immer teurer kommt. Wenn eine private Firma auf so ein Angebot eingeht, dann kalkuliert sie stets einen eigenen Gewinn mit ein. Beispiele sind privat unterhaltene Autobahnabsschnitte oder die Autobahnmaut Toll-Collect, Brücken, Tunnel und Reinigungsdienstleistungen in Schulen, Behörden u.ä.

Nun ja, den kürzlich bekannt gewordenen gravierenden Rechtsverstoß "Behörde bietet Privatunternehmen Daten zum Klagen gegen Dritte" wollen wir mal nicht als normale PPP ansehen. Aber wir erinnern uns an unseren mehrjährigen Kampf gegen die biometrische Gesichtserkennung auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz, wo unsere Frage nach der Zusammenarbeit bei der "Verwaltung" unserer Fotos zwischen der Bundespolizei und den privaten IT-Firmen und der Bahn unbeantwortet blieb. Wer ist Eigentümer und Verantwortlicher der Daten und wer darf sie wozu nutzen?

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in ihrer Zeitschrift publik im letzten Herbst zu der geplanten Auslagerung von Dienstleistungen der Verwaltung folgendes festgestellt:

Ab Januar 2020 soll ein Bürgerportal im Internet eingerichtet werden, über das demnächst alle Bürgerinnen ihre Anträge online mit der Verwaltung abwickeln können. In einem ersten Schritt sollen auf diese Weise zum Beispiel Kraftfahrzeuge an-und abgemeldet oder Kinder- und Erziehungsgeld beantragt werden können.

ver.di weist darauf hin, dass die Länder Thüringen und Nordrhein-Westfalen sich anscheinend bereits dazu entschieden haben, für die Authentifizierung mit dem privaten Dienstleister Verimi zusammenzuarbeiten. Zu dessen Gesellschaftern gehören auch die Deutsche Bank, der Medienkonzern Axel Springer, die Allianz, der Autohersteller Daimler und die Telekom.

ver.di kritisiert eine Beteiligung von Privaten an behördlichen Bürgerportalen scharf. „Der Staat muss einen funktionierenden, datenschützenden und sicheren Online-Zugang schaffen. Gerade bei sensiblen Daten und Themen, wie beispielsweise Kindergeld und Wohngeld muss sichergestellt sein, dass Dritte keinen direkten Zugang zu solchen Informationen erhalten", sagt die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Auch die Authentifizierung müsse ausschließlich über behördliche Verfahren erfolgen.

Daher forderte Behle die politisch Verantwortlichen auf, sich auf die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zu besinnen und der Privatisierungsbestrebung unverzüglich eine Absage zu erteilen sowie bereits unternommene Beteiligung Dritter rückgängig zu machen.

Es freut uns, dass die Gewerkschaft ihre Forderung nicht nur mit finanziellen Argumenten untermauert, sondern den Schutz der persönlichen Daten der Menschen in den Vordergrund rückt.

Mehr dazu in der ver.di Zeitschrift publik 3/19 aus dem letzten Herbst


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Erstellt: 2020-01-29 09:12:40
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