11.03.2020 Stephan Harbarth als Präsident des BVerfG?

Anwälte gegen (fast) obersten Richter

Zwei Anwälte haben Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht eingelegt, dass der Bundesrat demnächst Stephan Harbarth als Präsidenten eben dieses Gerichts wählen will. Was steckt dahinter?

Werner Rügemer erklärt auf den Nachdenkseiten dazu: Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat hat die Große Koalition zusammen mit FDP und auch Grünen bereits 2018 Harbarth zum Vizepräsidenten des Gerichts gewählt. Nun geht es um die Nachfolge des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle, dessen Amtszeit im Mai endet.

Als Gründe gegen einen Gerichtspräsidenten Harbarth nennt der Artikel

Der Interessenverteter der Wirtschaft darf nicht Präsident des höchsten deutschen Gerichts werden. Bereits in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter der CDU hat er sich mit seinen millionenschweren Nebeneinkünften in der Kategorie 10 bewegt. Dies besagt, dass der und die Betreffende mindestens 250.000 Euro verdient, neben seinen kleinen Abgeordnetendiäten. Die Kategorie 10 ist nach oben offen, bei Harbarth können es Millionen gewesen sein.

Das Abgeordneten-Gesetz besagt eigentlich: Das Mandat im Bundestag „steht im Mittelpunkt der Tätigkeit“. Erlaubt sind nur „Nebentätigkeiten“ und Nebeneinkünfte. Bei seinem Werdegang ist eine unabhängige Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes von ihm nicht zu erwarten.

Mehr dazu bei https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130


Kommentar: RE: 20200311 Stephan Harbarth als Präsident des BVerfG?

Gewaltenteilung? Ham wa nich, kenn wa nich, brauchen wa nich.


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Erstellt: 2020-03-11 08:45:29
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