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Bewährungsstrafe bei rechtem Nordkreuz-Prepper Der (ehemalige? nö!) Polizist und lange Zeit im Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten verurteilt, weil "es sich bei dieser Tat um eine einmalige – wenn auch zeitlich und inhaltlich sehr ausgedehnte Verfehlung gehandelt“ habe. Welche Straftatbestände hätte ihm die Anklage vorwerfen können?
Entlastend wurde ihm dagegen angerechnet:
Während bei einem linken Angeklagten, z.B. im Zuge der G20 Proteste in der Regel monatelange Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen die Folge sind, weil alle "Indizien" mit der politischen Meinung in Zusammenhang gestellt werden, meint das Landgericht Schwerin: Es könne nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte auf den Eintritt dieses Ereignisses ( "Tag X" ) hingearbeitet habe oder dass er konkret beabsichtigte, Waffen und Munition „bei Eintritt des Tages X in nicht rechtskonformer Art und Weise zu nutzen“. Was bitte wäre eine "rechtskonformer Art und Weise" der Nutzung von 55.000 Schuss Munition und der auf der Beschaffungsliste stehenden Leichesäcke "im Moment des Zusammenbruchs des Staates"? Was das Gericht sonst noch alles im Prozess übersehen und vergessen hat, liest sich spannend im Artikel der taz ... Mehr dazu bei https://taz.de/Rechter-Nordkreuz-Prepper-Marko-G/!5679557/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/39b Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7245-20200426-gericht-auf-dem-rechten-auge-blind.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7245-20200426-gericht-auf-dem-rechten-auge-blind.htm Tags: #Hannibal #Prepper #Urteil #Landgericht #Schewrin #Urteil #Polizist #SEK #Bundeswehr #Rechtsaußen #Neo-Nazis #NSU #Faschisten #Rassismus #Aufklärung #Grundrechte Erstellt: 2020-04-26 09:02:22 Aufrufe: 379 Kommentar abgeben |
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