Wer hat die Diskussion abgewürgt und alle Inhalte verschärft?
Die Änderungen der Polizeigesetze in den verschiedenen Bundesländern hat die Grundrechte weiter geschliffen. Ein breiter Widerstand hat in einigen Ländern das Schlimmste verhindern können. In Brandenburg musste die Linke als Regierungspartner erst zum Widerstand getragen werden, die Folge war ihr Absturz bei den letzten Landtagswahlen.
Nun sind ausgerechnet die Grünen als Regierundpartei dabei das Polizeigesetz in Baden-Würtemberg weiter zu verschlimmern. Augerechnet in der Corona-Krise soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich noch drastischer gibt als die Ankündigungen der letzten Monate vermuten ließ.
So enthält der von der Presse fast unbeachtete Entwurf
- umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen,
- Einsatz von Body-Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen,
- ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum,
Dagegen fehlen die Versprechungen der letzten Jahre, wie
- unabhängige Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten,
- eine Kennzeichnungspflicht der Beamten,
Bis zum März gab es eine online veröffentlichte Pressemitteilung der Grünen unter dem Titel „Fragen & Antworten zum neuen Polizeigesetz“, die zumindest beide Seiten zu Worte kommen ließ und auf eine echte Diskussion hinwies. Dieser Text wurde ersetzt, so wurde aus
„Stärkung der Rechte der Besucher*innen von Großveranstaltungen: Es dürfen keine anlasslosen Kontrollen stattfinden“.
„Ermächtigungsgrundlage für Durchsuchung und dentitätsfeststellung von Personen, bei gefährdeten Großveranstaltungen durch die Polizei.“
und der Satz wird verändert
"Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen“
"öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen", "die ein besonderes Gefährdungsrisiko"
und damit sind plötzlich auch alle politischen Versammlungen und nicht mehr die Fußballspiele gemeint. Damit wird das pauschale Durchsuchen von Personen und Sachen um und bei Veranstaltungen und Ansammlungen möglich. Es kann jederzeit völlig Unbeteiligte treffen und kann bei Versammlungen genutzt werden, um die Teilnehmer repressiv einzuschüchtern.
Diese grundrechtswidrigen Verschärfungen ausgerechnet während der Corona-Krise einzubringen, nachdem erst 2017 das Polizeigesetz verschärft wurde, ist das Gegenteil einer offenen bürgernahen Politik. Das hätte auch CDU Politik sein können.
Mehr dazu bei https://www.imi-online.de/download/Ausdruck101-Polizeigesetz.pdf
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Erstellt: 2020-06-17 08:14:09 Aufrufe: 924
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