06.07.2020 Bundeswehr bekommt weitere Cyberagentur

"Investitionen" in "Künstliche Intelligenz"

Milliarden werden in Konjunkturpakete gesteckt um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Von nachhaltigem Umbau und Ökologie ist die Rede, doch schauen wir genauer hin, fällt uns z.B. dieser Posten auf:

Die bis 2025 vorgesehenen "Investitionen" in "Künstliche Intelligenz" werden um 2 Mrd. auf 5 Mrd. Euro erhöht, u.a. "um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden" und "KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft auf[zu]bauen".

Was ist damit gemeint?

Die Informationsstelle Militarisierung hat dazu im "Rahmenprogramm Quantentechnologie" der Bundesregierung von 2018 nachgeschaut. Demnach sei die "aktive und bedarfsgerechte Förderung von Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Quantentechnologien […] aus Sicht von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Bundeswehr von herausgehobener Bedeutung". Für die Strafverfolgungsbehörden wird dabei recht offen "das Brechen herkömmlicher Kryptoverfahren" als Anwendungsbereich genannt.

Im Verantwortungsbereich des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) ist etwas allgemeiner davon die Rede, dass "die Entschlüsselung bestehender IT-Sicherungssysteme" eine wichtige Aufgabe sei und bei "der wehrtechnischen Forschung und Technologie in den nächsten Jahren insgesamt die Erschließung möglicher militärischer Anwendungsfelder von Quantentechnologien im strategischen Fokus" stehen müsse.

Erst kürzlich hat die im Koalitionsvertrag vorgesehene "Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien (ADIC)" in Halle ihre Arbeit aufgenommen. Ihr genauer Standort wird jedoch "aus Gründen der Sicherhei"“ nicht öffentlich gemacht. Ihr Gründungsdirektor ist Christoph Igel, Wissenschaftler vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), hat sich nach einer erneuten Grundausbildung beim IT-Bataillon in Gerolstein als Soldat auf Zeit im Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr vereidigen lassen.

Die Themen "aus dem Blickwinkel der inneren und äußeren Sicherheit" der neuen Agentur sind

Die Verknüpfung der Forschung solcher "Agenturen" mit Projekten an Hochschulen ist eine Kampfansage an die Zivilkauseln, die bereits an verschiedenen Standorten verankert sind. So wird  bei Forschung, die aus dem Verteidigungshaushalt finanziert wird, oft der Begriff "Dual-Use" als Argument gegen die Anwendbarkeit von Zivilklauseln vorgebracht, wenn etwa bei wehrmedizinischer Forschung auf ihren (potentiellen) allgemeinen medizinischen Nutzen verwiesen wird.

Problematisch ist dies, weil die konkreten Drittmittelaufträge der Bundeswehr an zivile Hochschulen in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben und z.B. gegenüber dem Bundestag als Verschlusssache eingestuft werden.

Mehr dazu in dem Bericht von IMI http://www.imi-online.de/2020/07/02/ein-diskreter-dammbruch-der-ruestungsforschung/


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Erstellt: 2020-07-06 11:01:27
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